FAQ

Häufige Fragen - Unsere Antworten

WAS SIE WISSEN SOLLTEN

Wichtige Informationen für Sie im Überblick

Hier finden Sie häufige Fragen zum Thema SAPV, Hospiz und unseren Palliativdienst. Die Antworten dienen dabei der allgemeinen Orientierung.

Jederzeit können Sie uns bei weiteren Fragen ansprechen. Rufen Sie gerne an oder schreiben Sie eine E-Mail. 

Fragen zu unserer SAPV

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung, kurz SAPV, ist ein Ergänzungsangebot zur allgemeinen ambulanten Palliativversorgung. Ziel ist es, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung von Schwer- und Todkranken weitestgehend zu erhalten, Symptome zu lindern und so ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer gewohnten Umgebung, in stationären Pflegeeinrichtungen bzw. stationären Hospizen zu ermöglichen. Die SAPV wird dabei nur von Patientinnen und Patienten mit komplexen Erkrankungen und Symptomen benötigt.

Diese Art der Versorgung ist speziell für schwerkranke und sterbende Menschen, die unter einer nicht heilbaren und weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden und somit eine begrenzte Lebenserwartung haben.

Ärzte aller Fachrichtungen sind berechtigt, SAPV zu verordnen. Eine Verordnung wird nach Krankenhausaufenthalt bei Entlassung vom Krankenhaus ausgestellt. Diese Verordnung ist zunächst für eine Woche gültig. Anschließend ist eine Folgeverordnung erforderlich. Über die hausärztliche Praxis ist eine Verordnung für 6-8 Wochen ausstellbar.

Für gesetzlich Versicherte werden alle Kosten direkt den Kassen in Rechnung gestellt und Patienten tragen keinerlei Kosten. Gesetzliche Krankenkassen und Bundesgenossenschaften übernehmen die Kosten also uneingeschränkt.
Privat Versicherte erhalten alle Rechnungen und müssen diese bei der entsprechenden Stelle ein. Private Krankenkassen haben hier unterschiedliche Regelungen und Tarife.

In Ihrem eigenen Zuhause, in Alten- und Pflegeheimen sowie betreutem Wohnen.

SAPV wird durch speziell geschulte Fachkräfte (Palliativ-Care-Fachkraft) und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Palliativmediziner betreut.

Enthalten sind unter anderem medizinische Versorgung, Verbandwechsel, pareterale Ernährung, Portversorgung, Versorgung von Schmerzpumpen, Medikamentgabe- und Stellung, allgemeine Pflege.

Fragen zum Stationären Hospiz

Schwerstkranke Menschen, die an einer nicht heilbaren, fortschreitenden Erkrankung leiden und im ambulanten Bereich nicht mehr ausreichend versorgt werden können.

Es gibt keine zeitliche Begrenzung für einen Hospizaufenthalt, solange die Versorgung in einem stationären Hospiz notwendig und die Kostenübernahme von der Krankenkasse bewilligt ist. Eine Rückkehr in die ambulante Versorgung ist auf Wunsch jederzeit möglich und schließt einen erneuten Hospizaufenthalt zu einem späteren Zeitpunkt grundsätzlich nicht aus.

Für gesetzlich Versicherte ist ein Hospizaufenthalt kostenfrei. Privat versicherte Patienten müssen die Kostenübernahme mit Ihrem individuellen Versicherer abklären. Ein Hospiz muss sich zu 5% aus Spenden finanzieren, daher sind wir für jede Unterstützung dankbar (Spenden). 

Angehörige sind auf Wunsch des Gastes als enge Bezugspersonen ein wichtiger Baustein in der Hospizversorgung. Da die letzte Lebensphase eine sehr intensive Zeit ist, gibt es für Angehörige keine Einschränkungen in den Besuchszeiten. Wir verfügen über 2 Angehörigenzimmer, die auf Wunsch und gegen eine kleine Gebühr genutzt werden können. Es besteht zudem die Möglichkeit im Zimmer des Gastes in einem Beistellbett zu übernachten. Die Teilnahme an den Mahlzeiten ist ebenfalls gegen einen Unkostenbeitrag möglich.

Der Besuch eines Haustieres ist im Hospiz grundsätzlich gestattet, solange das Tier in einer Transportbox oder an der Leine geführt wird. Der Einzug eines Haustieres ist nach Absprache mit der Hospizleitung möglich, wenn die artgerechte Versorgung durch den Gast oder dessen Angehörige gewährleistet ist und keine Gefahr für andere Gäste oder Mitarbeiter besteht.

Die Anmeldung im Hospiz kann telefonisch, schriftlich oder persönlich erfolgen. Im nächsten Schritt muss der behandelnde Arzt einen Hospizbestätigungsbogen ausfüllen und an das Hospiz übermitteln. Das Hospiz verfügt über eine Warteliste, die nach Anmeldedatum bearbeitet wird - bei freien Kapazitäten, wird Ihnen ein Hospizplatz angeboten.

Das stationäre Hospiz bietet jeden 3. Donnerstag im Monat eine Trauersprechstunde an. Bereits während des Hospizaufenthaltes kann die Unterstützung unserer Psychoonkologin in Anspruch genommen werden.

Spezielle Trauerangebote finden Sie beim Ambulanten Hospizdienst. Mehr daz hier.

Das stationäre Hospiz kann jederzeit nach vorheriger Absprache besichtigt werden, um mögliche Berührungsängste abzubauen und uns als Ort des Lebens kennenzulernen.

Fragen zum Ambulanten Palliativ- und Hospizdienst

Ehrenamtliche Mitarbeiter besuchen schwerst- und todkranke Menschen zu Hause und leisten Ihnen Beistand. Neben der Ausbildung von Ehrenamtlichen leisten wir zudem Familienbegleitung und bieten spezielle Trauerangebote. 

Patientinnen und Patienten, die an einer schweren Krankheit leiden und eine begrenzte Lebensdiagnose haben, können unsere Leistungen in Anspruch nehmen. Ebenso kümmern wir uns um Angehörige Betroffener.

Unsere Leistungen bestehen auf ehrenamtlicher Basis und sind daher kostenfrei.

Wir sind so lange für Sie da, wie Sie es wünschen. In der Regel läuft unser Angebot bis zum Ende der Sterbephase sowie in der anschließenden Trauerphase von Angehörigen.

Interessierte können sich innerhalb von 88 Stunden zum ehrenamtlichen Hospizmitarbeiter ausbilden lassen. Sie begleiten und unterstützen schwerstkranke und sterbende Menschen und deren An- und Zugehörige. 

Gerne können Sie uns unter 03371/ 59 30 923 anrufen oder eine E-Mail an: palliativ-hospiz-luk@gmx.de senden.

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Kontaktieren Sie uns gerne, damit wir gemeinsam alle Ihre Anliegen im Detail und persönlich besprechen können. Unsere Mitarbeiter werden Sie kompetent und freundlich beraten. Melden Sie sich gerne direkt bei dem für Sie relevanten Standort.

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